Die Untere Mühle
1714 Antrag
des
Daniel Buchheister
unterhalb der
Schmelzhütte
ein Stauwerk und eine Mühle
mit einem
Mahlgang anlegen zu
dürfen.
Wegen Schaden für die
Schächte
durch Wasserableitung und Eisstau des unteren
Selkebereiches im Winter, der das Anstauen des
Wassers im
Hüttenbereich zur Folge hätte, wird der
Antrag
vom Neuhaus-Stolberger
Hüttenwerk abgelehnt.
1718 erneuter Antrag an Graf Christoph Friedrich und
Erlaubniserteilung mit einer 9-Punkte Beauflagung.
1735 Müller Christoph Plöttner betreibt die Mühle mit
einem Mahlgang „-unter dem Dorfe“.
1752 Zerstörung der Mühle durch den Dammbruch des
Glasebacher Teiches.
1850 Erlaubnis für den Müller Gottfried Werner eine Mahlmühle
anlegen zu dürfen.
1855 Benennung als Bärlachsmühle unter dem Besitzer Quensel
und Ablösung von den Reallasten.
1856 Erweiterungsbau zur Sägemühle
Niedergang der Bärlachsmühle als Mahlmühle unter
dem letzten Besitzer Paul Pattke in den Jahren um 1950
Annahmen, wonach an gleicher Stelle im 15. und 16. Jahrhundert
eine
Glashütte
gestanden haben soll, welcher eine Schmelzhütte folgen,
und nach dieser
1909 die erste Mahlmühle mit dem Namen „Könnickesmühle“,
Standort Künnigkenberg(1632),sind archivarisch noch nicht belegt..
Text der Tafel 8