Steckbrief Dennert-Tanne, Stand: 21.05.2024

ORGANISATION: Bergwerks- und Geschichtsverein Neudorf(BGV-Ndf)
TAFEL: Nr. 10 , Freiheit
KATEGORIE: ?
ORT: Neudorf
LAGE: -
LÄNGEN-/BREITENGRAD: 11.047890° / 51.617610°
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Freiheit

„Bergfrieden und Segen für die Bergleute u. Untertanen“
1710 erbitten der Schultheiß und der Bergdirektor vom
Stolberger Grafen.als dem obersten Bergherrn die „Bergfreiheit“
(Sonderrechte) für das gesamte Straßberger Bergwerk.
Berg- und Hüttenleute dürfen sich eigene kleine Häuser errichten.
Außer eines bestimmten Schoßes (Abgabe an die gräfliche Kammer
haben sie freies Verfügungsrecht.
Während die Land- und Forstleute als Hörige und leib­
eigene der Stolberger Grafen in Hand- und Spanndiensthäusern
ohne Rechte leben, entsteht 1712 im Unterdorf ein
Straßenzug von „Freyhäusern“ als eigenständige Bergmanns-
siedlung. Ihre Bewohner nennt man die Freiheiter.
Sie sollen dem Grafen reiche Ausbeute an Silber einbringen.
Als freie Bürger unterstehen sie arbeibtsrechtlich dem Bergamt.
Für Kriminalfälle ist das Amt Hayn zuständig.
Der Gemeinde haben sie nur das Schulgeld und der Kirche den Beicht-
pfennig zu zahlen. Sie dürfen 2 Kühe halten und gegen Errichtung
eines Rindergeldes mit dem Gemeindehirt treiben lassen. Gegen eine
Teilabgabe an den Grafen ist es ihnen gestattet Holz und Waldfrüchte
zu sammeln, Bier zu brauen und vieles mehr .
Mit dem Niedergang der Silbererzgewinnung werden aus den
Bergleuten Kaufleute und Handwerker. Die Bergmannssiedlung wird
eingemeindet und die Sonderrechte heben sich auf.
Von den bis zu 500 freien Bergleuten Straßbergs im 18 Jh.
kündet der Name dieser Straße.


Text der Tafel 10